Namensträger
- Wilhelm Martin Leberecht de Wette, Theologe
- Wolfram Wette, Historiker
Fernsehsendungen
Wettschulden
Wurden die Wettschulden jedoch bereits bezahlt, kann man den geleisteten Betrag nicht mehr zurückfordern.Gemäß § 762 BGB sieht der Gesetzgeber keine Verpflichtungsbegründung durch spiel und Wette vor. Daher müssen Wettschulden nicht bezahlt werden - sie sind nicht einklagbar. Unter Privatpersonen werden Wettschulden daher auch als Ehrenschulden bezeichnet.
Diese Wettschulden können sehr wohl mit juristischen Mitteln eingefordert werden.Anders werden Wettschulden von staatlich lizenzierten Wettbetrieben (Buchmacher) behandelt.
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